| Gesetzliche |
Private Krankenversicherung |
Sachleistungsprinzip
Bezahlung des Arztes nach
fest vorgeschriebenem Gebührensatz.
10 Euro Praxisgebühr pro
Quartal ,Förderung des Hausarztprinzips, ohne Überweisung Praxisgebühr
bei jedem Arzt zu entrichten
Behandlung durch Ärzte und Zahnärzte,die zur Kassenpraxis zugelassen
sind im Rahmen der wirtschaftlichen
Behandlungs- und Verordnungsweise
Heipraktiker nicht zugelassen
Medikamente nur auf Rezept der Vertragsärzte mit Beschränkung auf bestimmte Arzneimittel.Grundsätzlich
eine Selbstbeteiligung
Brillen u. Kontaktlinsen erhalten nur noch Kinder bis zum 18. Lebendsjahr und schwer sehbeeinträchtigte Menschen.
Für Heilmittel wie z.B .
Massagen ,Bäder und
Krankengymnastik hat der
Patient 15 %
der Kosten selbst zu tragen.
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Kostenerstattungsprinzip
Der Arzt kann je nach Art der Leistung ,Schwierigkeitsgrad
und Zeitaufwand einen
mehrfachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte
oder Zahnärzte abrechnen.
Keine Praxisgebühr
Behandlung als Privatpatient
bei allen niedergelassenen
Ärzten , Zahnärzten und Chefärzten .Wechsel der
Ärzte ohne Überweisung möglich
Heilpraktikerleistungen können mitversichert werden
Volle Erstattung aller medizinisch notwendigen Medikamente auf Rezept der Ärzte.
Brillengläser und Kontaktlinsen werden auch in hochwertiger Qualität bezahlt.
Volle Erstattung aller medizinisch notwendigen Heilbehandlungen. |
Zahnersatz
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| Gesetzliche |
Private Krankenversicherung |
Zahnersatz wird nur noch als Pauschale geleistet und muß mit einem nur vom Arbeitnehmer finanzierten Beitrag zusätzlich in der GKV versichert werden
10 EUR Praxisgebühr pro Quartal
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Je nach Versicherer und Tarif sind
60 bis 90 % der Zahnersatzkosten versicherbar. Das gilt auch für hochwertige Materialien, z.B. Gold und Keramik.
Keine Praxisgebühr |
Krankenhausbehandlung
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| Gesetzliche |
Private Krankenversicherung |
Transport zum nächstgelegenen Krankenhaus.
Unterbringung im Mehrbettzimmer
Zuzahlung pro Tag
für die ersten 28 Tage:
10,- Euro. Behandlung
durch den diensthabenen Arzt.
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Freie Wahl des Krankenhauses; privatärztliche Behandlung,Freie Arztwahl
(einschl. Chefarzt);
freie Zimmerwahl:
Ein-/ Zwei- oder Mehrbettzimmer.
Telefon,TV,Radio
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Einkommensausfall |
| Gesetzliche |
Private Krankenversicherung |
Krankentagegeld bis zur Beitragsbemessungsgrenze 70% des letzten Nettoeinkommens.
Ab 2006 ist diese Leistung mit 0,5% Mehrbeitrag alleine vom Versicherten zu zahlen.
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Krankentagegeld bis zum
Nettoeinkommen möglich.
Zahlungsdauer unbegrenzt.
Endet ,wenn Berufsunfähigkeit eintritt oder Altersruhegeld
gezahlt wird. |
Krankenschutz im Ausland |
| Gesetzliche |
Private Krankenversicherung |
Geltung im Inland und Ländern mit Sozialversicherungsabkommen.
Keine Finanzierung des Rücktransportes.
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Unbegrenzte Geltung in Europa,
ohne zeitliche Begrenzung, Weltgeltung bei vielen Gesellschaften.
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Im Rentenalter
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| Gesetzliche |
Private Krankenversicherung |
Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Personen zahlen als Rentner auf alle Einkünfte Versicherungsbeiträge, in folgender Höhe:
· gesetzliche Rente: halber Beitragssatz
· Betriebsrente: halber Beitragssatz
· Versorgungsbezüge: voller Beitragssatz
· Mieteinnahmen: voller Beitragssatz
· Zinseinnahmen: voller Beitragssatz
maximal bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze
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Beiträge sind nicht einkommensabhängig. Bei Eintritt
in den Ruhestand reduziert sich
der Beitrag, da z.B. Tagegelder
nicht mehr benötigt werden. Desweiteren bilden die privaten Versicherer - im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung- Altersrückstellungen in Milliardenhöhe, die der Beitragsminderung im Alter dienen. Weiterhin wird der gesetzliche Zuschlag i.H . von 10% zur Beitragsentlastung eingesetzt.
Darüberhinaus wir ein
Standardtarif für Rentner angeboten ,der das Niveau
der GKV nicht überschreitet.
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Beitragsrückerstattung
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| Gesetzliche |
Private Krankenversicherung |
nicht möglich
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je nach Gesellschaft und Tarif
Rückerstattung von bis zu
6 Monatsbeiträgen
bei Leistungsfreiheit möglich
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Beiträge
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| Gesetzliche |
Private Krankenversicherung |
entsprechend Einkommen
und Kassensatz
(Solidaritätsprinzip)
Kein Einfluß auf die Beitragshöhe
Kein Einfluß auf Umfang des Versicherungsschutzes (gesetzlich festgelegt)
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Beitrag entsprechend Alter,Geschlecht und Tarif (Äquivalenzprinzip) Durch Selbstbeteiligung
Beitragssenkung möglich.
Umfang des
Versicherungsschutzes
frei wählbar |
Kündigung |
Gesetzliche |
Private Krankenversicherung |
Die freiwillige Mitgliedschaft
endet mit Ablauf des
übernächsten Kalender-
monats, gerechnet von
dem Monat, in dem das
Mitglied den Austritt erklärt.
Bei einer Beitragserhöhung
besteht
ein Sonderkündigungsrecht
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Durch den Versicherten 3 Monate
vor Ablauf des Versicherungsjahres
Außerordentliches Kündigungsrecht
bei Eintritt der Versicherungspflicht
bzw Erhöhung des Beitrages.
Das PKV Unternehmen verzichtet
auf das ordentliche
Kündigungsrecht in
der Vollversicherung.
Außerordentliches Kündigungs-
oder Rücktrittsrecht bei
Zahlungsverzug oder
Verletzung der Anzeigepflicht.
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